Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 43 Bußgeldvorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 66
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Nach Gewicht
- BGH, 04.06.2013 – 1 StR 32/13Vorsätzliches unbefugtes Erheben von Daten gegen Entgelt: Vorliegen nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten bei der Erstellung sog. Bewegungsprofile durch Anbringung von GPS-Empfängern an Kraftfahrzeugen durch eine Detektei; Voraussetzungen einer datenschutzrechtliche Befugnis zum Erstellen von BewegungsprofilenZitiert von 7
- BGH, 22.06.2000 – 5 StR 268/99Zitiert von 14
- LAG Hamm, 16.09.2011 – 10 TaBV 17/11
- KG, 05.08.2011 – 3 Ws (B) 362/11, 3 Ws (B) 362/11 - 2 Ss 195/11
- FG Niedersachsen, 30.06.2015 – 9 K 343/14Zitiert von 4
- KG, 20.08.2010 – 1 Ws (B) 51/07, 1 Ws (B) 51/07 - 2 Ss 23/07
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 29.01.2026 – 6 SLa 17/25
- BGH, 23.07.2024 – 1 StR 73/24Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hinsichtlich Erstzulassungsdatum eines Kraftfahrzeugs
- LG Hannover, 06.05.2024 – 128 OWi-LG 5301 Js 114949/21 (1/21)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/43#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/43#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/43#abs-3 (3) Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/43#abs-4 (4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.